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Alle Geschäfte führen wir auf Basis unserer hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) aus.


§ 1 Allgemeines

a) Abweichungen von diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere die Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Im übrigen führen wir sämtliche Geschäfte nur unter Zugrundelegung der nachstehend aufgeführten Bedingungen durch.

b) Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, sobald wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

c) Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner nachfolgender Bestimmungen beeinträchtigt die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht und auch nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.



§ 2 Lieferungs- und Gefahrenübergang

a) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebsgeländes,geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies trifft auch zu, wenn Lieferung mit Frachtvergütung oder frachtfreie Lieferung vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Teillieferung. Verzögert sich die Abnahme aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

b) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit Wilms gegenüber im Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung.

c) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Die Nachfrist muß mindestens 14 Tage betragen.

d) Unvorhersehbare, unabwendbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien Wilms von der Lieferpflicht.

e) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % gegenüber den bestellten Mengen behalten wir uns vor.



§ 3 Zahlung

a) Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer, soweit nichts anderes vereinbart ist.

b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, Zahlung innerhalb 14 Tagen abzüglich 2 % Skonto, sonst innerhalb 30 Tagen netto Kasse.

c) Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber entgegen genommen. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann Wilms Zug um Zug unter Rückgabe des oder der Schecks oder Wechsel sofortige Barzahlung, auch für noch nicht fällige Papiere, verlangen.

d) Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen. Der Zins beträgt mindestens 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, es sei denn, daß der Käufer uns gegenüber einen geringeren Schaden nachweist.

e) Bei Überschreitung vereinbarter Zahlungsfristen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet. Die Zinszahlungspflicht beginnt - unabhängig von Verzugssetzung - spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum.

f) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer Wilms gegenüber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.



§ 4 Gewährleistung

a) Sämtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen, zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Käufer.

b) Soweit die Geschäfte unter § 377 HGB fallen, gilt die vorstehende Regelung auch für nicht erkennbare und verdeckte Mängel. Die Unter suchungspflichten nach § 377 HGB bleiben in jedem Falle bestehen.

c) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen. Unsere Haftung ist in jedem Falle auf Vorsatz beschränkt.

d) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.

e) Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sogenannter positiver Vertragsverletzung oder Verschulden beim Vertragsschluß, unerlaubter Handlungen oder zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn gesetzliche Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen handelten. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den Warenwert.

g) Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.



§ 5 Eigenschaften des Holzes

Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer bei allen von Wilms hergestellten Produkten seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachgerechten Rat einzuholen.



§ 6 Eigentumsvorbehalt

a) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung bleiben die verkauften Waren mit dem Käufer im Eigentum der Firma Wilms. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.

b) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für Wilms, ohne daß Wilms hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird unser Eigentum.

c) Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.

d) Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum der Firma Wilms stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen anzusehen ist, unentgeltlich zu verwahren.

e) Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist der Käufer nicht berechtigt. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in Miteigentum der Firma Wilms steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der dem Anteilswert am Miteigentum entspricht.

f) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mitzuteilen.

g) Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.

h) Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und alle anderen Gefahren zu sichern. Der Abschluß einer solchen Versicherung ist Wilms auf Verlangen nachzuweisen. Ein Schadensfall ist unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer tritt bereits jetzt und hierdurch seinen Anspruch auf die Versicherungssumme in Höhe des Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware an Wilms ab. Wilms nimmt diese Abtretung an.



§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag oder damit in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten ist 49152 Bad Essen - Barkhausen. Alleiniger Gerichtsstand für die aus diesem Vertragsverhältnis sich ergebenen Streitigkeiten ist Osnabrück. Die Parteien vereinbaren, daß ausschließlich deutsches Recht anwendbar ist, insbesondere internationale Kaufrechtsgesetze keine Anwendung finden sollen.



§ 8 Gültigkeit der Bedingungen

Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.

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