Alle Geschäfte führen wir auf Basis unserer hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) und der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp)
aus.
§ 1 Allgemeines
a) Abweichungen von diesen Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, insbesondere
die Geltung von Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, bedürfen unserer ausdrücklichen
schriftlichen Anerkennung. Im übrigen führen wir sämtliche Geschäfte nur unter Zugrundelegung
der nachstehend aufgeführten Bedingungen durch.
b) Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich,
sobald wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche
Nebenabreden gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
c) Die eventuelle Rechtsunwirksamkeit einzelner nachfolgender Bestimmungen beeinträchtigt
die Rechtsverbindlichkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
nicht und auch nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages.
§ 2 Lieferungs- und Gefahrenübergang
a) Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Versandbeauftragten, spätestens
jedoch mit dem Verlassen unseres Betriebsgeländes,geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über.
Dies trifft auch zu, wenn Lieferung mit Frachtvergütung oder frachtfreie Lieferung
vereinbart worden ist. Dies gilt auch für Teillieferung. Verzögert sich die Abnahme
aus Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung
der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
b) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit Wilms gegenüber im Rückstand ist,
ruht unsere Lieferverpflichtung.
c) Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug
erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben. Die Nachfrist muß mindestens
14 Tage betragen.
d) Unvorhersehbare, unabwendbare außergewöhnliche Ereignisse wie Arbeitskämpfe,
hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien Wilms von der Lieferpflicht.
e) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % gegenüber den bestellten Mengen
behalten wir uns vor.
§ 3 Zahlung
a) Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk ohne Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer,
soweit nichts anderes vereinbart ist.
b) Soweit nichts anderes vereinbart ist, Zahlung innerhalb 14 Tagen abzüglich 2
% Skonto, sonst innerhalb 30 Tagen netto Kasse.
c) Wechselzahlungen sind nur nach besonderer Vereinbarung zulässig. Wechsel und
Schecks werden stets nur zahlungshalber entgegen genommen. Im Falle eines Scheck-
oder Wechselprotestes kann Wilms Zug um Zug unter Rückgabe des oder der Schecks
oder Wechsel sofortige Barzahlung, auch für noch nicht fällige Papiere, verlangen.
d) Bei Zahlungsverzug sind der entstandene Zins und sonstige Kosten zu ersetzen.
Der Zins beträgt mindestens 5 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, es
sei denn, daß der Käufer uns gegenüber einen geringeren Schaden nachweist.
e) Bei Überschreitung vereinbarter Zahlungsfristen werden unter Vorbehalt der Geltendmachung
eines weiteren Schadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
berechnet. Die Zinszahlungspflicht beginnt - unabhängig von Verzugssetzung - spätestens
30 Tage nach Rechnungsdatum.
f) Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den
Käufer Wilms gegenüber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
§ 4 Gewährleistung
a) Sämtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen,
zu rügen. Die Frist beginnt mit dem Eingangstag der Ware beim Käufer.
b) Soweit die Geschäfte unter § 377 HGB fallen, gilt die vorstehende Regelung auch
für nicht erkennbare und verdeckte Mängel. Die Unter suchungspflichten nach § 377
HGB bleiben in jedem Falle bestehen.
c) Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische
Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch
nicht von eigenen Prüfungen und Untersuchungen. Unsere Haftung ist in jedem Falle
auf Vorsatz beschränkt.
d) Unsere Gewährleistungsverpflichtung beschränkt sich nach unserer Wahl auf Ersatzlieferung,
Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen
Einverständnis zurückgesandt werden.
e) Weitergehende Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, sogenannter positiver
Vertragsverletzung oder Verschulden beim Vertragsschluß, unerlaubter Handlungen
oder zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn gesetzliche
Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen handelten. Die Haftung beschränkt
sich in allen Fällen auf den Warenwert.
g) Alle Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 5 Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturstoff, seine naturgegebenen Eigenschaften, Abweichungen und Merkmale
sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Käufer bei allen von Wilms hergestellten
Produkten seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf
und der Verwendung zu berücksichtigen. Gegebenenfalls hat er fachgerechten Rat einzuholen.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
a) Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
bleiben die verkauften Waren mit dem Käufer im Eigentum der Firma Wilms. Der Käufer
ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
b) Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung
oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei
wir als Hersteller gelten. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen
Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für Wilms, ohne daß Wilms hieraus
verpflichtet wird. Die neue Sache wird unser Eigentum.
c) Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren
Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte
dieser verarbeiteten Waren.
d) Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum der Firma Wilms
stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen anzusehen
ist, unentgeltlich zu verwahren.
e) Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer
schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung
an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner
Zahlung an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderung ist
der Käufer nicht berechtigt. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware in Miteigentum
der Firma Wilms steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag,
der dem Anteilswert am Miteigentum entspricht.
f) Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer
unverzüglich mitzuteilen.
g) Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger
Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung
übereignet oder abgetreten werden.
h) Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware ausreichend gegen Feuer und alle anderen
Gefahren zu sichern. Der Abschluß einer solchen Versicherung ist Wilms auf Verlangen
nachzuweisen. Ein Schadensfall ist unverzüglich anzuzeigen. Der Käufer tritt bereits
jetzt und hierdurch seinen Anspruch auf die Versicherungssumme in Höhe des Rechnungsbetrages
der Vorbehaltsware an Wilms ab. Wilms nimmt diese Abtretung an.
§ 7 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle aus diesem Vertrag oder damit in Zusammenhang stehenden Verbindlichkeiten
ist 49152 Bad Essen - Barkhausen. Alleiniger Gerichtsstand für die aus diesem Vertragsverhältnis
sich ergebenen Streitigkeiten ist Osnabrück. Die Parteien vereinbaren, daß ausschließlich
deutsches Recht anwendbar ist, insbesondere internationale Kaufrechtsgesetze keine
Anwendung finden sollen.
§ 8 Gültigkeit der Bedingungen
Sollte eine oder mehrere dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein,
so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt. Die Parteien
verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis
der weggefallenen Klausel am nächsten kommt.